Allgemeine Geschäftsbedingungen (Auszug)
|
Auszug aus den Mietbedingungen: Anfallende Kosten: 1. Service-Pauschale In dieser Pauschale sind enthalten: Fahrzeugübergabe, Einweisung des Mieters, Gas, Elektrokabel, CEE-Stecker, Auffahrkeile, Alu-Warntafel, Toiletten-Chemie, Markise (Wohnmobil) bzw. Sonnensegel (Wohnwagen), Fahrradträger, Aufsteckspiegel beim Wohnwagen, Schutzbrief beim Wohnmobil, kostenloser PKW-Stellplatz während der Mietdauer. 2. Fahrzeug-Endreinigung Das Fahrzeug wird in gereinigtem Zustand übergeben und auch so zurückgenommen. Falls die Reinigung vom Vermieter durchzuführen ist, fallen folgende Kosten an: Außenreinigung in Servicepauschale enthalten Innenreinigung Euro 75,-- Toilettenreinigung Euro 50,-- Toilette und Abwassertank müssen auf jeden Fall vom Mieter selbst entleert werden, auch wenn die Endreinigung durch den Vermieter ausgeführt wird! 3. Kilometer-Begrenzung Wohnmobil - 250 km pro Miettag sind frei - jeder weitere Kilometer wird mit Euro 0,30 in Rechnung gestellt - bei einer Mietdauer ab 21 Tage gibt es keine Kilometerbegrenzung - die Kosten für den Treibstoff- und Ölverbrauch trägt der Mieter Zahlungsbedingungen Alle genannten Preise enthalten 19 % Mehrwertsteuer. Innerhalb zwei Wochen nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von Euro 200,--fällig. Der Restbetrag muss 4 Wochen vor Übernahme des Fahrzeugs bezahlt werden (per Überweisung, Barzahlung oder EC-Karte). Mietvoraussetzungen Die Vermietung unserer Reisemobile und Wohnwagen erfolgt nur an Personen, die in Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sind. Der Mieter muss im Besitz eines gültigen und für die entsprechende Fahrzeuggröße ausreichenden Führerscheins sein. Der Mieter bzw. Fahrer des gemieteten Fahrzeugs muss mindestens 21 Jahre alt und mindestens ein Jahr im Besitz der gültigen Fahrerlaubnis sein. Versicherungsschutz - Vollkasko-Versicherung mit Euro 650,-- Selbstbeteiligung je Schadensfall- Teilkaskoversicherung mit Euro 250,-- Selbstbeteiligung je Schadensfall - Haftpflichtversicherung mit Euro 250,— Selbstbeteiligung je Schadensfall- Inlands- bzw. Auslands-Schutzbrief - weitere Versicherungen auf Anfrage |
Reservierung und Rücktritt Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung und Eingang der zu leistenden Anzahlung von Euro 200,-- verbindlich. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn sind folgende Anteile des Mietpreises laut Reservierungsdaten zu zahlen: - bis zu 50 Tage vor dem 1. Miettag: 10 % - bis zu 15 Tage vor dem 1. Miettag: 50 % - weniger als 15 Tage vor dem 1. Miettag: 80 % Wird das Fahrzeug nicht abgenommen, so gilt dies als Rücktritt. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten kann sich der Mieter durch den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung schützen. Fahrzeugübergabe/-rücknahme: Die Fahrzeugübergabe erfolgt am Übergabetag ab 14 Uhr, Rücknahme am Rücknahmetag bis 10.30 Uhr, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Übergabe- und Rücknahmetag werden als ein Miettag gerechnet. Fahrzeugübergabe und Fahrzeugrücknahme ist an allen Werktagen ohne Aufpreis möglich. An Sonn- und Feiertagen findet keine Fahrzeugübergabe bzw. -rücknahme statt. Mindest-Mietdauer Reisemobile: Mindestmietzeit: vier Tage, in den Pfingstferien 14 Tage, in den Sommerferien 10 Tage (außer Last-Minute-Angebote und Buchungslücken). Der Mietzeitraum ist vom Mieter frei wählbar, sofern das Fahrzeug verfügbar ist. Wohnwagen: Mindestmietzeit eine Woche, in den Pfingst- und Sommerferien zwei Wochen. Der Mietzeitraum ist vom Mieter frei wählbar, sofern das Fahrzeug verfügbar ist. Kaution Bei Fahrzeugübernahme muss vom Mieter eine zinslose Kaution in Höhe von Euro 650,-- (bar oder Kreditkarte) hinterlegt werden. Dieser Betrag deckt die Kosten der Selbstbeteiligung von Euro 650,-- bei einem evtl. selbstverschuldeten Unfall oder Vollkaskoschaden oder Euro 250,-- Selbstbeteiligung bei einem Teilkasko– oder Haftpflichtschaden. (siehe auch Versicherungsschutz). Diese Kaution wird bei ordnungsgemäßer und vollständiger Rückgabe des Fahrzeugs und Zubehörs wieder ausbezahlt. Auslandsfahrten Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle europäischen Länder möglich. Für außereuropäische Länder wie z. B. Israel, Tunesien, Marokko, asiatischer Teil der UdSSR usw., muss nach Rücksprache mit dem Vermieter ein spezieller Versicherungsschutz beantragt werden. Die Kosten dafür trägt der Mieter. Sonstiges - unsere Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge! - Mitnahme von Tieren ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt! |